Unterricht an Karneval
Auch wenn Karnevalsfeiern untersagt sind und Schule für die Fünftklässler eine Mischung aus Unterricht in der Klasse und zuhause ist, so gibt es kein Gesetz gegen verkleideten Unterricht – sowohl zu Hause als auch in der Klasse. Die 5d hatte jedenfalls Spaß dabei, sich an Karneval ein bisschen zu verkleiden, auch wenn das “Helau” deutlich leiser war als in vergangenen Jahren – und hoffentlich auch in zukünftigen Jahren sein wird. Singen kann man ja leider auch nicht, auch wenn eine Schülerin sogar Geburtstag hatte, aber das Verkleiden lassen wir uns auch dieses Jahr nicht nehmen. HELAU!