Liebe Frau Akkurt, liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit dem 01.08.2025 gibt es vom Gesetzgeber neue Vorgaben zur Nutzung von mobilen digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude und auf dem Schulgelände (vgl. § 69 Abs. 7 Hess. Schulgesetz).
Im Auftrag der 2. Gesamtkonferenz vom 27.10.2025 hat unsere Steuergruppe dazu eine Änderung der Schulordnung erarbeitet, die allen schulischen Gremien vorgelegt wurde (SV am 05.02.2026, SEB am 09.02.2026, 3. Gesamtkonferenz am 24.02.2026).
Gestern Abend wurde in der Schulkonferenz über die Änderung der Schulordnung zur „Handyregelung“ abgestimmt (Zustimmung bei 4 Enthaltungen und keiner Gegenstimme).
Demnach gilt ab sofort die neue Regelung. Bitte lesen Sie die Änderung der Schulordnung aufmerksam (vgl. Link).
Ich bitte alle Eltern und Erziehungsberechtigten darum, die neue „Handyregelung“ mit ihren Kindern zu besprechen und bei der konsequenten Umsetzung mitzuhelfen.
Die zentrale Botschaft lautet, dass mit Betreten des Schulgeländes alle mobilen digitalen Endgeräte (u.a. Smartphones, Smartwatches, iPads) ausgeschaltet und nicht sichtbar während des Unterrichtsbetriebs (i.d.R. von 8.00 – 18.00 Uhr) in der Schultasche bzw. im Schulranzen getragen werden. Solche Geräte dürfen nur für unterrichtliche Zwecke genutzt werden.
Mit dieser Änderung haben wir zugleich eine Anpassung an die bestehende Regelung der benachbarten Schule, was aufgrund gemeinsamer Oberstufenkurse und gemeinsam genutzter Pausenflächen am Neubau sinnvoll erscheint.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen wie immer gerne zur Verfügung.
Viele Grüße
Rainer Guss
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Rainer Guss, OStD
Schulleiter
Leibnizschule Wiesbaden
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Link zur neuen Handyregelung