Corona

Hier finden Sie alle Informationen zum schulischen Alltag während der Corona-Pandemie.

Ministerschreiben zur Aufhebung der letzten Corona-Regelungen (29.03.2023)


Schulschreiben: Änderung der Absonderungsbestimmungen (23.11.2022)


Wegweiser zum Umgang mit Corona an Schulen (14.11.2022)


Hygieneplan 11.0 (14.11.2022)


Ministerscheiben: Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb (18.10.2022)


Aktuelle Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung (CoBaSchuV 01.10.2022)


Elternschreiben zu Corona-Hygienregeln (02.09.2022)


Elternbrief des Landes Hessen – Impfung gegen COVID-19 von Kindern ab fünf Jahren (14.12.2021)


Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb (06.12.2021)


Eltern- bzw. Schülerschreiben zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 8.11.2021


Eltern- bzw. Schülerschreiben zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 8.11.2021


Eltern- bzw. Schülerschreiben zum Schulbetrieb nach den Herbstferien 2021


Impfangebote für hessische Schülerinnen und Schüler


Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Sommerferien 2021


Eintritt Stufe 2 ab Donnerstag, 10.06.2021

Informationen des Schulleiters

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit dem Wochenende sind die Inzidenzzahlen in Wiesbaden weiter rückläufig und am Samstag unter die Marke von 50 gefallen. Wir können uns also darauf freuen, dass wir bei gleichbleibender Entwicklung der Zahlen endlich wieder nach vielen Monaten in den Präsenzunterricht für alle Klassen und Jahrgangsstufen zurückkehren dürfen. Bitte lesen Sie dazu auch die u.a. Mitteilung der Amtsleiterin im Staatlichen Schulamt, Frau Keck.

Ich freue mich also, wenn wir am Donnerstag, 10.06.2021, ALLE Schülerinnen und Schüler in der Schule begrüßen dürfen.

Der sog. eingeschränkte Regelbetrieb beinhaltet die Regelung, dass eine Testpflicht zweimal pro Woche (an unserer Schule jeweils am Montag und Donnerstag um 7.40 Uhr) bestehen bleibt. Allen Schülerinnen und Schülern wird somit am Donnerstag um 7.40 Uhr die Möglichkeit der freiwilligen Selbsttestung angeboten. Die Teilnahme am Unterricht ist weiterhin nur durch Vorlage eines negativen Testergebnisses erlaubt. Alternativ kann das Ergebnis eines sog. Bürgertests mitgebracht werden.

Auch bleiben alle bekannten Hygienemaßnahmen und Regelungen (AHAL) erhalten, wie z.B. das durchgängige Tragen einer medizinischen Maske und die Händedesinfektion bei Betreten unserer Schulgebäuden. In allen Klassenräumen sind Luftreinigungsgeräte und Ventilatoren vorhanden, die ergänzend zum regelmäßigen Lüften eingesetzt werden.

Nun bleibt neben der Freude auf ein Wiedersehen in der gesamten Klasse und das gemeinsame Lernen auch die Hoffnung, dass die Inzidenzzahlen nicht wieder ansteigen.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Guss


Versetzungsregelungen gemäß Erlass vom 12.05.2021

Zusammenfassung der aktuellen Versetzungsregelungen

Liebe Eltern,

der neue Erlass des Kultusministeriums vom 12.05.2021 zur Regelung der Versetzungen und freiwilligen Wiederholungen in diesem Schuljahr hat zu mehreren Rückfragen geführt. Das ist auch angesichts der Besonderheit in diesem Schuljahr und der entsprechenden juristischen Formulierung nachvollziehbar.

Der Erlass gilt als Ergänzung zu den bestehenden Regelungen im Hessischen Schulgesetz und der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses und enthält folgende Punkte kurz und hoffentlich besser verständlich zusammengefasst:

1.       Versetzungen und pädagogische Versetzungen

Anders als im letzten Sommer werden in diesem Jahr nicht alle Schülerinnen und Schüler einfach versetzt. Die neuen Vorgaben beinhalten, dass sog. Pädagogische Versetzungen dann möglich sind, wenn die mangelhaften Leistungen Ihrer Kinder auf die Lern- und Arbeitssituation während der Pandemie zurückzuführen sind. Eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der nächsthöheren Klassenstufe wird insbesondere dann zu erwarten sein, wenn die Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2019/20 auch ohne die an die Pandemie angepassten Versetzungsregelungen versetzt worden wären.

2.       Freiwillige Wiederholung

Für alle Schülerinnen und Schüler besteht auf Antrag der Eltern die Möglichkeit (Frist: Dienstag, 01.06.2021) die Jahrgangsstufe freiwillig zu wiederholen. Es ist sinnvoll, einen solchen Antrag vorab mit der Klassenleitung und/oder den Fachlehrkräften zu besprechen. Als Orientierung kann Ihnen evtl. der gerade verschickte Mahnbrief dienen.

3.       Nichtversetzung

Sollte eine Schülerin oder ein Schüler sowohl im Schuljahr 2019/20 als auch im Schuljahr 2020/21 keine ausreichenden Leistungen erbracht haben, so erfolgt keine automatische Versetzung. Für die Schuljahre 2019/20 und 2020/21  besteht nur einmal die Möglichkeit der sog. Päd. Versetzung. Zur Beratung stehen Ihnen die Klassenleitungen zur Verfügung.

4.       Querversetzung an eine Schule eines anderen Bildungsganges

Für die Jahrgangsstufen 5-7 kann in begründeten Einzelfällen und nach Anhörung der Eltern eine Schülerin oder ein Schüler, für die oder den die schulische Förderung an einer Realschule oder Gesamtschule besser geeignet ist, eine Querversetzung verpflichtend ausgesprochen werden. Diese Möglichkeit ist nicht an die Eignungsempfehlung der Grundschule geknüpft. Bisher galt diese Regelung ausschließlich für die Jahrgänge 5 und 6.

5.       Verlassen der Schule bei erneuter Nichtversetzung

Bei zweimaliger Nichtversetzung in zwei aufeinanderfolgenden Jahrgangsstufen hat die Schülerin oder der Schüler die Schule zu verlassen. (Beispiel: Wiederholung Klasse 6 im Schuljahr 2019/20, Versetzung in die Klasse 7 trotz nicht ausreichender Leistungen in der Klasse 6. Nun: erneut nicht ausreichende Leistung in der Klasse 7.)

Liebe Eltern, uns ist sehr daran gelegen, für jede einzelne Schülerin und jeden einzelnen Schüler den richtigen Weg zu finden. Daher möchte ich Sie unbedingt dazu ermutigen, zeitnah das Gespräch mit den Fachlehrer*innen oder den Klassenlehrer*innen zu suchen.

Für Rückfragen stehe ich ihnen ebenfalls zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Guss


Selbsttestung in der Pfingstwoche; Impfangebot für Schüler*innen ab dem 12 Lebensjahr

Informationen des Schulleiters

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Kolleginnen und Kollegen

anbei finden Sie/ findet ihr die aktuellen Informationen darüber, dass ab Juni für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 12. Lebensjahr die Möglichkeit zur Impfung besteht. Der Registrierungsstart soll voraussichtlich im Juni sein, die Impfungen finden grundsätzlich im Impfzentrum statt. Impftermine können auch bei  Kinder- und Jugendpraxen und Hausärzten vereinbart werden.

Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele Schülerinnen und Schüler das Impfangebot in Anspruch nehmen. Dieses kann und wird sicherlich ein sehr wichtiger Beitrag dazu sein, dass wir immer sicherer zur schulischen Normalität zurückkehren.

Zusätzlich möchte ich darüber informieren, dass wir wegen des Pfingstfeiertages am kommenden Montag ausnahmsweise in der nächsten Woche am Dienstag, 25.05. und Donnerstag, 27.05.2021, jeweils um 7.40 Uhr die Möglichkeit zur Selbsttestung anbieten. Ab dem 31.05.2021 sind die Selbsttestungen in der Schule wieder am Montag und Donnerstag möglich.

Ich bitte alle Eltern und Schülerinnen und Schüler weiterhin darauf zu achten, dass die Selbsttests in der Schule nur bei Vorlage der unterschriebenen Einwilligungserklärung möglich sind. Leider mussten wir gestern und in der letzten Woche feststellen, dass diese Erklärungen häufig fehlten. Zudem müssen die Bestätigungen über die negativen Testergebnisse jeweils zu Beginn des Unterrichtstages (in der Q2 zu Beginn jeder Doppelstunde) vorgelegt werden. Daher ist es wichtig, dass die Dokumente gut aufbewahrt und täglich mitgeführt werden.  

Für Rückfragen stehe ich Ihnen und euch gerne zur Verfügung.

Ich bitte Frau Knott darum, diese Mail an den Elternverteiler weiterzuleiten. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Guss


Schul- und Unterrichtsbetrieb ab einer Inzidenz unter 100

Der Elternbrief des Kultusministers enthält die Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb in einem Zwei-Stufen-Plan für alle Landkreise und kreisfreien Städte, die am oder ab dem 17. Mai 2021 eine Inzidenz unter 100 aufweisen.


Wechselunterricht für alle Jahrgänge ab dem 10.05.2021

Aufgrund der gesunkenen Inzidenzwerte startet ab dem 10.05.2021 der Wechselunterricht auch für die Stufen 7 – E. Alle Informationen dazu und zur Durchführung der Selbsttestungen finden Sie in dem Brief des Schulleiters.


Wechselunterricht in der Q2 ab 03.05.2021

Informationen der Schulleitung

Liebe Schülerinnen und Schüler der Q2,
liebe Eltern,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

im letzten Erlass aus dem Kultusministerium vom 23.04.2021 zum Schul- und Unterrichtsbetrieb können Sie lesen, dass für die Abschlussklassen Q2 bei einer Inzidenz von 100 bis 165 und über 165 ab dem 03.05.2021 Wechselunterricht stattfindet. Aktuell (Stand heute, 14.35 Uhr) liegt die 7-Tage-Inzidenz in Wiesbaden bei 184, sodass derzeit davon auszugehen ist, dass wir vorläufig in der Q2 mit dem Wechselmodell leben müssen, und zwar so lange, bis die vom RKI ermittelte Inzidenz auf unter 100 fällt. Eine Rückkehr in den Präsenzunterricht würde ich Ihnen rechtzeitig ankündigen.

Im Schulleitungsteam haben wir heute die konkrete Umsetzung des Wechselunterrichts für unsere Leibnizschule besprochen. Über das Ergebnis möchte ich Sie hiermit informieren:

–          Am kommenden Montag, 03.05.2021 kommen alle Schülerinnen und Schüler der Q2 vollständig in Präsenzunterricht zur Schule, um besonders im Fach Powi eine einheitliche Vorbereitung für die Klausuren am Donnerstag, 06.05.2021, zu ermöglichen.

–          Am Dienstag, 04.05.2021, findet für alle Schülerinnen und Schüler der Q2 wegen der schriftlichen Abiturprüfungen im Fach Mathe -wie bereits angekündigt- ausschließlich Distanzunterricht statt.

–          Ab Mittwoch, 05.05.2021, startet der Wechselunterricht für die Q2 mit der Gruppe A, in der Folgewoche ab dem 10.05.2021 mit der Gruppe B.

Zur Gruppe A gehören alle Schülerinnen und Schüler mit dem Anfangsbuchstaben im Nachnamen A – J, alle Schülerinnen und Schüler mit dem Anfangsbuchstaben K – Z  sind in Gruppe B. Der Namenszusatz „von“ wird in der Gruppenzuteilung nicht berücksichtigt (z.B. Carolin von B…. zählt zur Gruppe A).

Durch diese Einteilung nach dem Alphabet sind die beiden Gruppen annähernd gleich groß verteilt (58 SuS in Gruppe A und 60 SuS in Gruppe B). Dennoch können wir nicht ausschließen, dass in einzelnen Kursen die Gruppengröße nicht gleichverteilt ist. Das lässt sich leider nicht verhindern.

–          Alle Klausuren in der Q2 werden nach Plan und in vollständiger Präsenz geschrieben. Die Klausuren finden in der Aula oder Mensa statt, ggfl. erfolgt eine Aufteilung am Klausurtag in zwei Räume.

Wir hoffen, dass durch die Einführung des Wechselunterrichts nach dem Wochenprinzip und in neuen Gruppenzuteilungen A + B mehr Klarheit gegenüber der Aufteilung im letzten Jahr besteht. Gerne stehe ich aber für alle Rückfragen und Verständnisfragen zur Verfügung.

Unsere Tutorinnen und Tutoren der Q2 bitte ich um Weiterleitung dieser Email an Ihre Schülerinnen und Schüler. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Guss


Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 26.04.2021

Informationen des Schulleiters

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

am Wochenende haben wir Schulleitungen mehrere Informationen vom Kultusministerium und Staatlichen Schulamt erhalten, die sich alle mit den Auswirkungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb aufgrund der sog. Notbremse des Bundes beschäftigen. Das neue Infektionsschutzgesetz ist am 23.04.2021 in Kraft getreten und führt seit dem 24.04.2021 zu konkreten Veränderungen für den Schulbetrieb. Noch heute Morgen erhielten wir dazu Informationen zur Umsetzung, die ich euch/ Ihnen nachfolgend in Kürze darstellen werde. Ab morgen, 27.04.2021, befinden sich die Klassen 5 und 6 im Distanzunterricht. Die Q2 ist als Abschlussjahrgang von der Regelung nicht betroffen.

Gleichzeitig verweise ich auf meine Anlagen mit dem Schulschreiben unseres Kultusministers Prof. Lorz und den Hinweisen der Leiterin unseres Staatlichen Schulamtes, Frau Keck, mit der Bitte um aufmerksame Kenntnisnahme.

Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass wir alle sehr schnell auf die neuen Regelungen zum Wechsel in den Distanzunterricht reagieren müssen. Gerade für diejenigen, die eine Notbetreuung organisieren müssen, bedeutet das ein sehr schnelles Handeln. 

  1. Inzidenz von 100 bis 165

Es findet für die Klassen 5+6 Wechselunterricht wie bisher statt.

Ab dem 06.05.2021 sollen auch alle Klassen ab Jg. 7 in den Wechselunterricht zurückkehren. Nach einer Übergangszeit, die nach neuesten Informationen noch genauer festgelegt werden soll, wird auch die Q2 vermutlich ab 03.05.2021 in den Wechselunterricht gehen.

  1. Inzidenz von mehr als 165

Bei einer Inzidenz über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen (das Wochenende wird dabei mitgerechnet) findet am übernächsten Tag automatisch für alle Klassen (Ausnahmen sind die Abschlussklassen; bei uns die Q2) der Distanzunterricht statt. Diese Regelung gilt nicht für die Durchführung des Abiturs; alle Abitur-Prüfungen werden nach Plan fortgesetzt. Die Q2 verbleibt zunächst noch in dieser Woche im Präsenzunterricht. Ab 03.05.2021 gilt vermutlich für die Q2 die Regelung für den Wechselunterricht (s. Ziff. 1). Aktuell besteht in Wiesbaden die Situation, dass wir seit Freitag, 23.04.2021, eine Inzidenz von über 165 haben, sodass ab morgen, Dienstag, 27.03.2021 für die Klassen 5+6 Distanzunterricht erteilt wird.

  1. Rückgang der Inzidenz

Fällt an fünf Werktagen (nicht Wochentagen! Somit wird das Wochenende nicht mitberechnet!) hintereinander die Inzidenz unter 165, gelten ab dem übernächsten Tag die Regelungen der vorherigen Stufe.

Fällt an fünf Wochentagen die Inzidenz unter 100, haben alle Klassen ab Jg. 7 Wechselunterricht, die Q2 verbleibt im Präsenzunterricht (gilt ab 06.05.2021).

Über eine Rückkehr in den Wechselunterricht werden Sie von der Schule informiert.

  1. Notbetreuung

Es besteht wie bisher die Möglichkeit zur Teilnahme an der Notbetreuung. Dazu ist wiederum eine Bescheinigung des Arbeitgebers erforderlich (Formular in der Anlage). Hier besteht wegen der extremen Kürze bis zum Beginn des Distanzunterrichts für Sie, liebe Eltern, ein enormer Zeitdruck, soweit Sie davon Gebrauch machen müssen bzw. wollen.

  1. Selbsttestungen

Unser leicht modifiziertes schulisches Angebot zur Selbsttestung um 7.35 Uhr in den Klassen ist heute gestartet. Ich werde Sie schnellstmöglich informieren, soweit wir weitere Anpassungen vornehmen sollten. Wir werden, wie in der letzten Woche, diese Testungen aufmerksam beobachten und evaluieren.

Liebe Schulgemeinde,
ich hoffe, dass ihr/ Sie möglichst schnell auf die neuen Informationen reagieren können. Ich werde Ihnen/euch sicherlich im Laufe des Tages weitere Mitteilungen weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Guss

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Rainer Guss, OStD
Schulleiter
Leibnizschule Wiesbaden
Zietenring 9
65195 Wiesbaden
Tel.: 0611-312251
Fax: 0611-314920
Rainer.Guss@wiesbaden.de
www.Leibnizschule.de


Brief des Schulleiters zu den Selbsttests vom 20.04.2021

In diesem Brief finden Sie Informationen zum ersten Tag der Selbsttests und zum weiteren Vorgehen ab dem 26.04.2021.


Mehrsprachige Corona-Informationen des Landes Hessen

Auf der Webseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration stehen Übersetzungen der aktuellen Corona-Regeln in zwölf Sprachen zur Verfügung. Die folgenden beiden Dokumente enthalten Links und Informationen rund um das Thema.


Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 19.04.2021

Das folgende Dokument enthält Informationen zum Ablauf des Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien 2021 und zu den Antigen-Selbsttests auf das Corona-Virus.


Informationen zur Durchführung von Antigen-Selbsttests

Ab dem 19.04.2021 sollen alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, zweimal pro Woche kostenfrei und freiwillig einen Antigen-Selbsttest in der Schule durchzuführen. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie unter den folgenden Links. Bitte achten Sie auf Updates zu diesem Thema, die ebenfalls hier veröffentlicht werden.


Keine weitere Schulöffnung vor den Osterferien

Der am 22.03.2021 geplante Einstieg in den Wechselunterricht ab Jahrgangsstufe 7 wird nicht stattfinden können. Alle Details und weitere Informationen finden Sie in folgendem Brief des Kultusministers.


Unterrichtsorganisation ab dem 22.03.2021

In den beiden Dokumenten finden Sie die Informationen zur Unterrichtsorganisation ab dem 22.03.2021 und die Einteilung der Klassen für den Wechselunterricht.


Informationen zum Unterricht ab dem 22.03.2021 für alle Jahrgangsstufen und zum Umgang mit der britischen Mutante

In diesem Schreiben des Kultusministers finden Sie Informationen zum schulischen Betrieb ab dem 22.03.2021 und für die Zeit nach den Osterferien.


Elternbrief zum Wechselunterricht ab dem 22.02.2021

In diesem Schreiben finden Sie konkrete Hinweise zur schulinternen Umsetzung der neuen Vorgaben des Kultusministeriums vom 11.02.2021 zum Wechselunterricht der Jahrgänge 5 und 6 und dem Präsenzunterricht der Q2 ab 22.02.2021.


Informationen zum Schulbetrieb ab dem 22.02.2021 und Hygieneplan 7.0

Hier finden Sie die Informationen zum Schulbetrieb ab dem 22.02.2021 und den Hygieneplan 7.0.


Ministerschreiben zum Schulbetrieb ab dem 15.02.2021

Über den folgenden Button gelangen Sie zu dem Ministerschreiben mit aktuellen Informationen zum Schulbetrieb ab dem 15.02.2021.


Elternbrief vom 26.01.2021

Über den folgenden Button gelangen Sie zu dem Elternbrief des Schulleiters vom 26.01.2021 enthalten.


Elternbrief vom 22.01.2021 und Informationen zum Schulbetrieb bis zum 14.02.2021

Über die folgenden Buttons gelangen Sie zu den relevanten Mitteilungen. die die Regelungen des Schulbetriebs bis zum 14.02.2021 enthalten.


Elternbrief vom 07.01.2021 und Informationen zum Schulbetrieb bis zum 31.01.2021

Über die folgenden Buttons gelangen Sie zu den relevanten Mitteilungen. die die Regelungen des Schulbetriebs bis zum 31.01.2021 enthalten.


Brief des Schulleiters zum Jahresausklang 2020

Über den folgenden Button gelangen Sie zum Brief des Schulleiters zum Jahresausklang 2020.


Elternbrief zum Wechselmodell ab 30.11.2020

Über den folgenden Button gelangen Sie zum Elternbrief vom 24.11.2020, der das Umsetzungskonzept für den Wechselunterricht ab 30.11.2020 beinhaltet.


Elternbrief vom 05.11.2020

Über den nebenstehenden Button gelangen Sie zum Elternbrief vom 05.11.2020, der das Umsetzungskonzept für den Unterricht ab dem 09.11.2020 beinhaltet.


Elternbrief vom 01.11.2020

Über den folgenden Button gelangen Sie zum Elternbrief vom 01.11.2020.


Elternbrief vom 16.10.2020

Über den folgenden Button gelangen Sie zum Elternbrief vom 16.10.2020 und zu den aktuellen Informationen und Verfügungen zum pandemiebedingten Schulbetrieb.


Informationen zum Beginn des Schuljahres 2020/2021

Beschlüsse der Gesamtkonferenz zu COVID-19 Download

Hygieneplan 6.0 Download

Mensaregeln während der Covid-19-Pandemie Download

Informationen zum Ganztagsangebot Download

Elternbrief des hessischen Kultusministers Download

Umgang mit Krankheits- & Erkältungssymptomen Download

Hygienemaßnahmen an der Leibnizschule Download

Video zu den Hygienemaßnahmen Video